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Gesund schwanger
Hallo Baby
Unter Pränataldiagnostik werden alle vorgeburtlichen Untersuchungen des ungeborenen Kindes verstanden. Das können Untersuchungen mittels Ultraschall, aus mütterlichem oder kindlichem Blut, von Fruchtwasser oder Mutterkuchengeweben sein aber auch spezielle Untersuchungen der Mutter.
Spezielle Untersuchungen im ersten Drittel der Schwangerschaft zielen auf die frühe Erkennung kindlicher Besonderheiten wie zum Beispiel körperliche Fehlbildungen oder Chromosomenstörungen ab. Auch ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen der Schwangeren, die erst im Verlauf der Schwangerschaft in Erscheinung treten, kann früh entdeckt werden.
nach DEGUM Stufe 2- und ISUOG-Leitlinien 3
- „Was leisten vorgeburtliche Untersuchungen?“ Stiftung für das behinderte Kind
- Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) zur aktuellen Strahlenschutzverordnung
- Routine Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
- NIPT Nicht-invasiver pränataler Test auf chromosomale Besonderheiten des Ungeborenen 1
- Versicherteninformation
- FAQ
- Stellungnahme der DEGUM zum nicht-invasiven Pränataltest NIPT
- Empfehlungen der DEGUM, der ÖGUM, der SGUM und der FMF Deutschland zum Einsatz von Ersttrimester-Screening, früher Fehlbildungsdiagnostik, Screening an zellfreier DNA (NIPT) und diagnostischen Punktionen
(nach DEGUM Stufe 2- und ISUOG-Leitlinien) Qualitätsanforderungen an die weiterführende differenzierte Ultraschalluntersuchung in der pränatalen Diagnostik (DEGUM-Stufen II und III) im Zeitraum 11–13+6 Schwangerschaftswochen
Aktualisierte Qualitätsanforderungen an die weiterführende differenzierte Ultraschalluntersuchung in der pränatalen Diagnostik (= DEGUM-Stufe II) im Zeitraum von 18+0 bis 21+6 Schwangerschaftswochen
- Medikamentöse Kinderwunschbehandlung
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1 Diese Untersuchungen werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung teilweise vollumfänglich gezahlt (z.T. die Auslagen rückerstattet), teilweise bezuschusst.
2 Diese Untersuchungen sind sogenannte „Selbstzahlerleistungen“, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet sind und somit kein Anspruch darauf besteht. Sie erhalten eine Rechnung über die gewünschte individuelle Gesundheitsleistung (iGeL).
3 Diese Untersuchung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur im Falle bestimmter, vorliegender Risikokonstellationen übernommen; andernfalls kann diese Untersuchung als iGeL gewünscht werden.
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