Schwangerschaft

In der Regel verlaufen Schwangerschaften ohne Probleme und das Baby gedeiht prächtig im Bauch der Mutter. Sollten bei Ihnen doch Beschwerden auftreten oder sollte Ihr Baby sich nicht richtig entwickeln, können wir das meistens rechtzeitig in den Vorsorgeuntersuchungen erkennen und entsprechend behandeln.

UNSERE BEHANDLUNGEN IN DER ÜBERSICHT

Die Mutterschaftsrichtlinien bieten schwangeren Frauen eine umfassende Betreuungsrahmen, um die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes zu fördern und zu schützen.

Dies umfasst:

Die medizinische Betreuung

Dazu gehören

    • die Erstuntersuchung zu Beginn der Schwangerschaft
    • regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen
    • Ultraschalluntersuchungen (mindestens drei Screening-Untersuchungen während der Schwangerschaft)
    • Screening auf Schwangerschaftsdiabetes und Bluthochdruck
    • Regelmäßige Blutuntersuchungen
    • Tests auf verschiedene Infektionen
    • und spezielle Untersuchungen bei Bedarf oder Risikoschwangerschaften.

Jede Schwangerschaft ist im Leben des Menschen (für Mutter wie auch für das in ihr sich entwickelnde Kind) eine einzigartige Lebensphase. Wir möchten mit Ihnen unsere langjährigen Erfahrungen aus der Betreuung von Schwangeren in Praxis und Klinik teilen.

Wir sind für da, die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der Zeit nach der Geburt zu schützen und zu fördern.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, um diese besondere Zeit in Ihrem Leben sicher und gut betreut zu erleben.

Wir besprechen mit Ihnen Ihre individuellen Ernährungsbedürfnisse, um sicherzustellen, dass Sie und Ihr Kind die bestmögliche Versorgung erhalten.

Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) hat zum Ziel, den Schutz der Mutter und des heranwachsenden Kindes am Arbeitsplatz zu gewährleisten sowie einer Diskriminierung schwangerer und stillender Frauen im Beruf entgegenzuwirken. Der Gesundheitsschutz für Mutter und Kind sollen gestärkt werden, damit Mütter ihren Beruf so lange wie möglich ausüben können – mit möglichst denselben Tätigkeiten.

Eine weitere Reform des Mutterschutzrechts (2023) ist die für Arbeitgebende verpflichtende Regel zur Gefährdungsbeurteilung.


Die Umsetzung dieser Gesetzgebung gelingt Unternehmen und Arbeitgebenden nicht immer.

Wir beraten und unterstützen Sie unter Berücksichtigung Ihrer individuellen beruflichen und gesundheitlichen Situation.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und moderne Untersuchungsmethoden erlauben es uns, Ihnen bereits früh in der Schwangerschaft Informationen über mögliche Risiken und Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf mitzuteilen und vorsorgliche (=präventive) Maßnahmen zu ergreifen.

Die in der Mutterschaftsrichtlinien festgelegten Untersuchungen und Behandlungen sind in manchen wenigen Fällen bereits durch aktuellere, medizin-wissenschaftlichen Erkenntnisse überholt oder es existieren bessere (exaktere) Untersuchungsmethoden in der Medizin.

Diese neuen und exakteren Untersuchungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen abgebildet und müssen daher von den Krankenkassen nicht übernommen werden.

Wir informieren Sie gerne umfangreich über die – unseres medizinischen Erachtens – sinnvollen modernen Untersuchungsmethoden und bieten Ihnen diese als individuelle Gesundheitsleistungen zusätzlich an.

Mehrere gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) bieten schwangeren Frauen an, bestimmte zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft teilweise oder vollumfänglich zu übernehmen oder zu erstatten.

Wir informieren Sie, welche Leistungen Ihnen Ihre Krankenversicherung anbietet und wir schreiben Sie in diese Zusatzprogramme ein.

Dazu zählen Beratungen zu präventiven Maßnahmen, wie Impfungen und Screenings auf bestimmte (Infektions-)Erkrankungen, die während der Schwangerschaft von Bedeutung sein können.

Sie erhalten von uns Informationen über die vielfältigen Angebote zur Geburtsvorbereitung, inklusive Kurse zur Geburtsvorbereitung, die von Hebammen oder anderen qualifizierten Anbietern durchgeführt werden.

Bezüglich der Möglichkeiten, wo Ihr Kind auf die Welt kommen kann – von der Hausgeburt bis zur Geburt in einem Krankenhaus -werden wir Sie gerne im Verlauf der Schwangerschaft unterrichten und eine auf ihre individuellen Bedürfnisse und medizinischen Erfordernisse angepasst Empfehlung aussprechen.

Dazu gehört die Nachsorge für Mutter und Kind, einschließlich Untersuchungen nach der Geburt, Beratung zur Rückbildung, Stillberatung und psychosoziale Unterstützung bei Bedarf.

1 Diese Untersuchungen werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung teilweise vollumfänglich gezahlt (z.T. die Auslagen rückerstattet), teilweise bezuschusst.

 

2 Diese Untersuchungen sind sogenannte „Selbstzahlerleistungen“, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet sind und somit kein Anspruch darauf besteht. Sie erhalten eine Rechnung über die gewünschte individuelle Gesundheitsleistung (iGeL).

 

3 Diese Untersuchung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur im Falle bestimmter, vorliegender Risikokonstellationen übernommen; andernfalls kann diese Untersuchung als iGeL gewünscht werden.

 

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